Browsing by Author "Erdem, Murat"
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Item İcra ve iflas hukukunda itirazın iptali davası(Sosyal Bilimler Enstitüsü, 2010) Erdem, Murat; Yılmaz, Ejder; HukukDie Klage für die Beseitigung des Rechtsvorschlags ist eine Forderungsklage (Leistungsklage), welche im Hinblick auf das Vollstreckungsrecht eigene Auswirkungen hervorbringt. Auch wenn der Gläubiger die Klage, die innerhalb eines Jahres ab der Zustellung des Rechtsvorschlags an den Schuldner öffnet, als eine Forderungsklage bezeichnet, ist diese Klage doch eine Klage für die Beseitigung des Rechtsvorschlags. Falls sie nach einem Jahr erhoben wird, ist sie eine Leistungsklage. Am Schluss dieser Klage wird jedoch vom Gericht ein Schadenersatz verurteilt. Die Klage für die Beseitigung des Rechtsvorschlags wird nicht durch ein Schlichgericht behandelt und kann nicht als eine Teilklage erhoben werden, da sie nicht einer teilbaren Natur ist. Mit dem infolge der Klage für die Beseitigung des Rechtsvorschlags vom Gericht gefassten Beschluss kann der Weg der titulierten Vollstreckung eingeschlagen werden, um Schadenersatz, Verfahrensausgaben und Vollmachtshonorar einzuziehen. Wenn der Schuldner dem Vollstreckungsbefehl nicht nachkommt, kann der Gläubiger den Konkurs des Schuldners unmittelbar verlangen. Falls der Gläubiger die Klage für die Beseitigung des Rechtsvorschlags gewinnt, entscheidet das Gericht im Falle des Vorhandenseins der Voraussetzungen zugunsten des Gläubigers über Schadenersatz für die Verleugnung seiner Forderung durch den Schuldner. Damit das Gericht über Schadenersatz für die Verleugnung der Forderung durch den Schuldner entscheidet, muss die Forderung liquidiert sein. Es ist damit gemeint, dass der Gläubiger seine Forderung allein berechnen kann. Wenn es Zweifel darüber gibt, ob die Forderung liquidiert sei, muss die Sachlage zugunsten des Schuldners ausgelegt werden. Schadenersatz für die Verleugnung seiner Forderung durch den Schuldner ist in Bezug auf die rechtliche Natur eine Sanktion, die dem Vollstreckungsrecht zu eigen ist.